Herr Rechtsanwalt Mundstock wurde im Jahre 1984 zum Notar ernannt.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Notar liegt im erbrechtlichen Bereich in der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und Erbscheinsanträgen.
Dabei nehmen Regelungen im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge einen immer größer werdenden Raum ein.
Durch wohlüberlegte letztwillige Verfügungen und auch Übertragung zu Lebzeiten auf die möglichen Erben können die steuerlichen Freibeträge in den meisten Fällen mehrfach ausgeschöpft werden.
Hierbei spielen Grundstücksübertragungen der älteren- auf die jüngere Generation mit entsprechenden Absicherungen zu Gunsten der Übergeber eine große Rolle.
Hinzu kommen Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und auch Eheverträge. Diese, aber auch Scheidungsvereinbarungen sowie Partnerschaftsverträge, legen die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest und dienen der Rechtssicherheit. Hierdurch werden in der Regel Kosten gespart und Streitigkeiten vermieden.
Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Gesellschaftsverträge, eidesstattliche Versicherungen und Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungen gehören ebenfalls zu dem Tätigkeitsfeld des Notars.