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                                          Tätigkeitsfeld

Im Rahmen der Fachanwaltstätigkeit im Familienrecht werden auch Angelegenheiten des internationalen Familien- und Scheidungsrecht erledigt, die das ausländische Familienrecht betreffen.

Speziell fallen hier Fragen der elterlichen Sorge und Rückführung von Kindern aus dem Ausland an. Hierbei wird mit ausländischen Behörden korrespondiert und verhandelt.

Das eheliche Güterrecht und die Vermögens - oder Schuldenaufteilung nach Trennung und Scheidung stellen ebenfalls einen beträchtlichen Teil der Tätigkeit dar. Hierzu gehört auch das Unterhaltsrecht.

Im Erbrecht befassen sich die Anwälte mit allen anstehenden Rechtsfragen, aber auch mit praktischen Problemen wie zum Beispiel der Erbenermittlung und Auseinandersetzung unter den Miterben.

Hierzu gehört auch die Bearbeitung steuerlicher Fragen wie zum Beispiel die Bearbeitung von Erbschaftssteuererklärungen. Die erforderlichen  Verhandlungen mit Banken, Behörden, Gerichten und Finanzämtern nehmen einen breiten Raum ein. Die Geltendmachung aber auch Abwehr von Erb- und Pflichtteilsanprüchen werden ebenfalls für die Mandantschaft erledigt.

Im Schadensersatzrecht werden alle anfallenden Ansprüche aus dem Verkehrsunfall -, Haftpflicht -und aus dem Arzthaftungsrecht gelöst. Hier nimmt die Regulierung von Personenschäden (Schmerzensgeld, Unterhalts- und Haushaltsführungsschaden) den größten Raum ein.

Im Arbeitsrecht werden optimale Lösungen im Zusammenhang mit der Aufhebung von Arbeitsverträgen erarbeitet und Kündigungsschutzklagen mit dem Ziel einer möglichst vergleichsweisen optimalen Beendigung eingereicht.

Im Mietrecht liegt der Schwerpunkt bei der Überprüfung der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung. Hier können im Einzellfall sachgerechte Lösungen sowohl für den Fall der Eingehung als auch der Auflösung des Vertrages erarbeitet werden.

Im Sozialrecht stehen insbesondere die Fragen der Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) und der EU-Rente im Vordergrund. Aber auch Fragen aus dem Gebiet des Sozialrechts und der Pflegeversicherung werden gelöst.

Im Bereich des Straßenverkehrsrechts werden alle anfallenden Probleme bearbeitet. Hierzu gehören auch OWI-Sachen und die sachgemäße Verteidigung z.B. im Falle einer Anklage wegen Vekehrsunfallflucht.

Im Bereich des Strafrechts sind die Anwälte  ebenfalls vielseitig tätig und können auf einen großen Erfahrungsschatz zugreifen.

 Hier wird in der Regel eine außergerichtliche Lösung durch entsprechende rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft angestrebt mit dem Ziel der Einstellung.



                                          Philosophie


Die individuelle auf den jeweiligen Mandanten zugeschnittene Beratung steht im Vordergrund mit dem Ziel eines optimalen Erfolgs in persönlicher und rechtlicher Hinsicht im Rahmen der legalen Möglichkeiten.

Dabei wird in aller Regel auch eine aussergerichtliche interessengerechte Lösung angestrebt, was auch in kostenrechtlicher Hinsicht meist günstiger ist und schneller erreicht werden kann. Ein jahrelanges Prozessieren mit Risiken und unübersichtlichen Kosten soll möglichst vermieden werden. Dies gilt für alle Verfahren vor sämtlichen Gerichten und Behörden.

Deshalb wird von uns nicht nur der kostengünstigste sondern auch der kürzeste und somit auch vernünftigste Weg zum Erreichen des erstrebten Erfolges empfohlen.

Neben den rechtlichen Fragen steht die Persönlichkeit der Mandantschaft im Vordergrund. Von daher ist ein Großteil der Tätigkeit insbesonders hierauf abgestimmt. Einen besonderen Raum nimmt die Aufklärung über die Kosten und  Risiken ein.

Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung kommt die jahrelange prozessuale Erfahrung zur Geltung.

Von den Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe wird  Gebrauch gemacht, ohne dass sich die Mandantschaft vorher an das zuständige Amtsgericht wenden muss. Die hierfür erforderlichen Formalien werden direkt von der Kanzlei erledigt.

Somit können auch  Personen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, eine kompetente juristische Beratung bekommen und ggf. auch prozessieren, damit ihnen in ihrer  schwierigen Lebenslage wie z. B. bei Unterhaltsfragen während der Zeit des Getrenntlebens, der nachfolgenden Scheidung, in Mietsachen, in Arbeitssachen, aber auch bei Schadensersatzansprüchen und Forderungsangelegenheiten der grundgesetzlich garantierten Rechtsweg offen steht.

Eine qualifizierte Rechtsberatung und anwaltlicher Beistand soll jedem zustehen und unabhängig von den vorhandenen finanziellen Mitteln erfolgen.