Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Mundstock ist Fachanwalt für Ehe- und Familienrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht.
Er ist auf Grund seiner langjährigen Anwaltspraxis in der Lage, seine Mandantschaft in nahezu allen Rechtsgebieten zu beraten.
Seine spezielle Ausrichtung liegt neben dem Erbrecht im Familienrecht sowie im Internationalen Privatrecht.
Ein Schwerpunkt liegt im Bereich der Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Durchsetzung von Erbansprüchen aller Art auch im Ausland und hierbei insbesonders im englisch- und spanischsprachigen Bereich.
Herr Rechtsanwalt und Notar Mundstock studierte an den Universitäten Bochum und Münster Rechtswissenschaften.
Im August 1973 legte er das 1. Staatsexamen- und im Juli 1976 das 2. juristische Staatsexamen ab. Kurz darauf wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 1984 wurde er zum Notar ernannt.
Seine Zulassung beim Oberlandesgericht in Hamm erfolgte 2003.
Seit 1998 ist er Fachanwalt für Familienrecht und wurde im Jahre 2006 zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt.
Der Rechtsanwalt beherrscht neben englisch und französisch auch die spanische Sprache.
Die Rechtsanwälte sind Mitglieder im Deutschen Anwalt Verein (DAV). Rechtsanwalt Michael Mundstock gehört der Arbeitgemeinschaft für Familien- und Erbrecht des DAV- und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e. V. in Würzburg an.