Fachanwaltschaft: Familienrecht und Erbrecht
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Michael Mundstock ist Fachanwalt für Ehe- und Familienrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht.
Er ist auf Grund seiner langjährigen Anwaltspraxis in der Lage, seine Mandantschaft in nahezu allen Rechtsgebieten zu beraten.
Seine spezielle Ausrichtung liegt neben dem Erbrecht im Familienrecht sowie im Internationalen Privatrecht.
Ein Schwerpunkt liegt im Bereich der Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Durchsetzung von Erbansprüchen aller Art auch im Ausland.
Der Anwalt korrespondiert regelmäßig mit Anwälten und Notaren aus Spanien und Übersee.
Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Mundstock studierte an den Universitäten Bochum und Münster Rechtswissenschaften.
Im August 1973 legte er das 1. Staatsexamen- und im Juli 1976 das 2. juristische Staatsexamen ab.
Kurz darauf wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Im Jahr 1984 wurde er zum Notar ernannt.
Das Amt des Notar ist bedingt durch die gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze ab 01.02.2015 erloschen.
Seine Zulassung beim Oberlandesgericht in Hamm erfolgte 2003.
Damit ist er befähigt, bei allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.
Seit 1998 ist er Fachanwalt für Familienrecht und wurde im Jahre 2006 zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt.
Der Rechtsanwalt beherrscht neben englisch und französisch auch die spanische Sprache.