Notar außer Dienst
Das Notaramt ist seit dem 31.01.2015, bedingt durch die gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze, erloschen.
Herr Mundstock trägt nun den Zusatz "außer Dienst". ( Notar a. D.)
Herr Rechtsanwalt Mundstock wurde im Jahre 1984 zum Notar ernannt.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Notar lag im erbrechtlichen Bereich, der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und Erbscheinsanträgen.
Dabei nehmen Regelungen im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge einen immer größer werdenden Raum ein.
Durch wohlüberlegte letztwillige Verfügungen und auch Übertragung zu Lebzeiten auf die möglichen Erben können die steuerlichen Freibeträge in den meisten Fällen mehrfach ausgeschöpft werden.
Hierbei spielen Grundstücksübertragungen der älteren- auf die jüngere Generation mit entsprechenden Absicherungen zu Gunsten der Übergeber eine große Rolle.
Hinzu kommen Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen. Eheverträge, Scheidungsvereinbarung und Partnerschaftsverträge.
Zu dem Tätigkeitsfeld des Notars gehörten weiterhin Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen und Gesellschaftsverträge aller Art.
Diese fertigt der Rechtsanwalt nach eingehender Beratung nach wie vor im Entwurf an.